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Ambulantes Wohnen - Wohngemeinschaften für alte Menschen Alterswohngemeinschaften

Ambulante Wohnformen für behinderte Menschen werden besonders am Niederrhein vom Landschaftsverband Rhein favorisiert. Die Umstrukturierung ist noch nicht abgeschlossen.

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Ambulantes Wohnen - Wohngemeinschaften für alte Menschen Alterswohngemeinschaften

Was sich hinter dem Begriff verbirgt

Besonders am Niederrhein wohnen immer häufiger Menschen mit einer Behinderung in Wohngrupppen völlig autonom zusammen. "Ambulant statt stationär" lautet die Devise. Dahinter verbirgt sich die auch finanziell vom Landschaftsverbad Rheinland - LRV - begleitete Initiative, Menschen mit einer Behinderung ein selbständiges und menschenwürdiges Leben außßerhalb geschlossener Einrichtungen und Massenschlafsälen zu ermöglichen.

Chancen und Grenzen

Im Alltag können Menschen mit einer Behinderung unter fachkundiger Begleitung durch Betreuer sich weitestgehend selber organisieren und die täglichen Hausarbeiten und Einkäufe erledigen. Hierzu wird den behinderten Menschen zusätzlich ein privates Budget nach SGB auf Antrag zur Verfügung gestellt, damit jeder Flexibel gestalten kann, wann er z. B. zum Friseur, einkaufen oder ins Kino gehen will. Natürlich stößt die ambulante Wohnform dort an ihre Grenzen, wo behinderte Menschen tatsächlich nicht selbstständig leben können oder Angst vor einer Umstellung haben, weil die Betreuung nicht mehr rund um die Uhr stattfinden kann. Dennoch ist dies der richtige Schritt, denn seit den 70iger Jahren - genauer gesagt nach dem "1. Bericht über die Lage der Psychatrie in der Bundesrepublik" aus dem Jahre 1975, fordern alle Verbände ein Umdenken. Peinlich genug, stellte dieser Bericht nämlich schon 1975 fest, dass psychisch Kranke und behinderte Menschen hierzulande in den stationären Einrichtungen unter "elenden", zum Teil "menschenunwürdigen" Umständen leben müssten. Traurig genug ist auch, dass die Öffnung und Ausgliederung von Wohnstätten aus geschlossenen Einrichtungen heraus, nicht nur bis in die 90iger Jahre dauerte, sondern Nachbarn erfolgreich von den Verwaltungsgerichten gegen die Errichtung von Ambulanten oder kleineren Wohneinheiten zur Wehr klagten.

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