Pflegezuschüsse - Pflegesituation in Deutschland
Wichtige Anspruchsgrundlagen, die Sie kennen sollten
Wussten Sie, dass Sie nach § 40 Absatz 4 SGB XI als gesetzliche Grundlage einen Anspruch auf Pflegezuschüsse haben (27.12.2003 - BGBl. I S. 3022)?
Auszug aus § 40 Absatz 4 SGB XI:
"Die Versorgung des Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen SGB XI.
....
4. Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.”
Pflegestufe ist entscheidend
Für die Höhe des Pflegezuschuss ist stets die Pflegestufe ausschlaggebend. Im Bereich der häuslichen Pflege ist die Höhe der Leistung nach dem Grad der festgestellten Pflegebedürftigkeit gestaffelt (Pflegestufen I bis III). Dies kann zur Folge haben, dass erforderliche pflegebedingte Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich des Pflegebedürftigen (z. B.: Türvergrößerungen, Abbau von Türschwellen, Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche oder Einbau eines Badesystems) die Pflegekasse also ggf. einen Zuschuss von bis zu 2.557,00 EURO auszahlen muss.Erste Anlaufstelle für individuelle Informationen sollte ein Sanitätshaus und spezialisierte Handwerksbetriebe sein, die Sie häufig in den Gelben Seiten und Ihrem Lokalanzeiger finden.
Ihre persönlichen Empfehlungen sind uns wichtig
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