Pflegestufe - Pflegesituation in Deutschland
Die Ermittlung der Pflegestufen
Die Pflegestufe wird aufgrund seiner gesetzlichen Aufgabenbefugniss vom Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) ermittelt. Der MdK spricht hierzu eine eine Empfehlung aus, die für die Krankenkasse maßgeblich ist.
Die Pflegestufen im Einzelnen:
Stufe I Stufe II Stufe III insgesamt mind.90 min 180 min 300 min f. d. Grundpflege mind. 46 min 120 min 240 min
Grundlage der Pfelgestufen
Grundlage für die Ermittlung der Pflegestufe bilden die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien. Die Richtlinien regeln rechtsverbindlich die Abgrenzung der Merkmale der Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI) und der Pflegestufen (§ 15 SGB). Außerdem regeln sie das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI). Auf die Regelung und die Feststellungen des MdK hat es keine Einfluss, ob im häuslichen oder stationären Bereich gepflegt werden soll, zum,al die häusliche Pflege que gesetz Vorrang vor der stationärten Pflege hat. Die o.g. Richtlinien sind übrigens für die Pflegekassen (§ 46 SGB XI) sowie für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) verbindlich (§ 213 SGB V). Die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien vom 07.11.1994 sind in der durch Beschluss vom 11.05.2005 geänderten Fassung seit 01.09.2006 in Kraft getreten.
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