Medizinischer Dienst der Krankenkassen - Pflegesituation in Deutschland
Aufgaben des MdK
Nach Massgabe der gesetzlichen Regelungen in § 275 SGB V, soll der medizinische Dienst der Krankenversicherung, kurz MdK, die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit medizinischer und pflegerischer Kompetenz unterstützen. Der MdK stellt zum Beispiel Einzelbegutachtungen aus. Der MdK prüft die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit und spricht Empfehlungen für die anzuwendende Pflegestufe aus. Außerdem unterzieht er Pflegeheime und Pflegedienste regelmäßig einer genauen Prüfung um festzustellen, ob die Einrichtung gesetzliche Bestimmungen zur Pflege oder zu Hygienebestimmungen einhält. Hierzu sieht der MdK z. B. die Patientendokumentation stichprobenartig ein und untersucht diese auf Plausibiliät.
Ihre persönlichen Empfehlungen sind uns wichtig
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