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Rechtliche Grundlagen der Pflegeversicherung - Pflege und Versicherung

Die gesetzlichen Regelungen zur Sozialen Pflegeversicherung gemäß SGB XI. des Bundes und der Länder.

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Rechtliche Grundlagen der Pflegeversicherung - Pflege und Versicherung

Die gesetzlichen Grundlagen

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zur Sozialen Pflegeversicherung finden Sie im Sozialgesetzbuch, genauer gesagt im SGB XI. Dort sind folgenenden Themen geregelt: - wer und nach welchen Voraussetzungen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung beziehen kann, - welche Leistungen es für Angehörige von Pflegebedürftigen gibt, - welche Pflegekassen als Träger des sozialen Pflegeversicherung bestehen, - wie die Finanzierung der Pflegeversicherung und die Beitragserhebung geregelt wird, - wie die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungsanbietern und den Pflegekassen gestaltet sind, - wer Leistungsanbieter von stationären oder teilstationären Pflegeheime und die ambulanten Pflegedienste sind.

Gesetzliche Ansprüche

Das SGB XI räumt gesetzliche Ansprüche ein: Diese können notfalls im Klagewege vor den Sozialgerichten geltend gemacht werden, wenn die Leistungsträger bestimmte Leistungen versagen. Das SGB XI wurde durch das "Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz, PflegeVG) eingeführt. Ferner regeln Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder der Länder weitere Einzelheiten. Die Bundesregierung oder die Länder werden in einigen §§ des SGB XI zudem ermächtigt, Einzelheiten der Pflegeversicherung durch Rechtsverordnung zu regeln. Beispiele hiefür gibt es im Leistungsrecht, Recht der Pflegekassen und dem Recht der Leistungserbringer.

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