Vererben - Pflege und Recht
Das Erbrecht
Verfassungsrechtlich in Artikel 14 GG verankert und in den §§ 1922 ff BGB geregelt, gehört das Erbrecht schon wegen der steuerrechtlichen Auswirkungen zu den kompliziertesten Materien des Bürgerlichen Rechts. Das Erbrecht steht kurz vor seiner grundlegendsten Reform der letzten Jahrzehnte.
Richtig vererben
Um richtig zu vererben, zu erben oder zu verschenken ist eine umfasssenden rechtlichen und steuerlichen Erbschaftsplanung hinsichtlich des Nachlasses unabdingbar um insbesondere steuerliche Nachteiel für die Erben gößer Vermögen, Grundbesitz oder elterliche Familienunternehmen zu vermeiden.
Unser Pflegetipp:
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