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Persönliches Budget ab 01.01.2008 - Pflege und Recht

Mit dem persönlichen Budget haben Leistungsempfänger einen Rechtsanspruch auf Geldzahlung und Gutscheine anstelle von Sach- und Dienstleistungen gemäß SGBIX.

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Persönliches Budget ab 01.01.2008 - Pflege und Recht

Das persönliche Budget nach SGB IX

Das seit dem 01.07.2007 im SGB IX (9. Buch Sozialgesetzbuch) geregelte persönliche Budget ermöglicht es dem Leistungsempfänger seit dem 01.01.2008 auf Antrag anstelle von Sach- und Dienstleistungen Geldzahlungen oder Gutscheine zu beziehen.

Wer hat einen Anspruch?

Anspruchsinhaber sind Menschen mit einer Behinderung. Der Zweck dieses Rechtsanspruches, der auch trägerübergreifend also ggü. der sozialen Pflegeversicherung, der Unfallversicherung oder den Krankenkassen geltend gemacht werden kann, besteht darin, dass behinderte Menschen ihr tägliches Leben in Selbständigkeit und Selbstversorgung und nicht als staatliches Mündel bestreiten sollen.

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