Patientenverfügung II - Pflege und Recht
Rechtssicherheit und fachkundige Beratung sind gefragt
Aufgrund der gesetzlichen Regelungeslücke, machen die meisten Menschen in deutschland keinen gebrauch von der "Patientenverfügung". Hier ist aber der Gesetzgeber dringend gefordert. Jetzt soll der Bundestag endlich die von Verbänden geforderte gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Patientenverfügung treffen. Der Streit wird bereits deshalb geführt, weil gar nicht klar ist, ob eine derartige Verfügung überhaupt für Arzte, Pfflegepersonal und Angehörige verbindlich ist. Rechtsunsicherheit und juristische Probleme sind damit Tür und Tor geöffnet, weil Ärzte ihrem hypokratischen Eid verpflichtet sind und dabei die regeln der ärztlichen Kunst zu beachten haben, die u. U. im Widerspruch zum Inhalt der Patientenverfügung stehen.
LösungsmodelleIn den Parteien werden folglich seit Jahren und ohne Erfolg verschiedene Lösungsmodelle diskutiert und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vorgeschlagen, die aber einen Kompromiss zwischen einem weitergehenden Selbstbestimmungsrecht der Patienten einerseits und der Beschränkung von Patienentenverfügungen auf tödlich verlaufende Erkrankungen andererseits, praktisch unmöglich machen.Auch eine zeitliche Befristung der Patientenverfügung für die dauer von 2 Jahren wird diskutiert, was zur Folge hätte, dass der Patient die Verfügung alle 2 Jahre erneuern müsste.
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