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Patientenverfügung I - Pflege und Recht

Grundzüge der Patientenverfügung. Anders als die Vorsorgevollmacht regelt die Patientenverfügung wichtige Belange unmittelbar im Stadium des bevorstehenden Todes des Patienten.

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Patientenverfügung I - Pflege und Recht

Grundlagen der Patientenverfügung

Unter einer Patientenverfügung versteht der Gesetzgeber eine einseitige Willenserklärung. Diese sollte zu Beweiszwecken schriftlich gefasst und von mehreren Vertrauenspersonen durchgelesen und gegengezeichnet werden. Sie unterscheidet sich damit von der so genannten Vorsorgevollmacht.

Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Die Patientenverfügung gibt einem Patient die Möglichkeit, dass er z. B. in einer Krankheitssituationen, die zum Tode führen wird, beispielsweise keine Behandlung wünscht, die sein Leben künstlich verlängern würde. Er verfügt diesen Wunsch und alle anderen für ihn wichtigen Angelegenheiten im voraus und für den Fall, dass er aufgrund bestimmter Umstände nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu bilden oder sich verständlich äußern. Adressat der Patientenverfügung sind seine Ärzten, das Alten- oder Pflegeheim in dem er lebt sowie gegenüber jedem, der sonst Entscheidungen über seine Person zu treffen hat.

Regelungsgegenstand der Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung bezieht sich demach auf den Sterbeprozess oder auf einen nicht mehr veränderbaren Ausfall lebenswichtiger Körperfunktionen mit absehbarer Todesfolge. gerade die Patientenverfügung sollte auf die Bedürfnisse, religiösen und ethischen Wertvorstellungen des Patienten stets im Einzelfall des Verfügungenden abgestimmt werden. Damit soll dem Patienten ein würdiger Tod ermöglicht werden. Auch im Internet werden verschiedlich u. a. von Ärztekammer Muster auch kostenlos angeboten.

Unser Pflegetipp:

Aus Grüdnend er Rechtssicherheit sollten Sie anwaltlichen und gfs. steuerrechtlichen Rat einholen.

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