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Organspende - Pflege und Recht

Der Mangel an Spendern, führt immer häufiger zu unüberbrückbaren Komplikationen für Betroffene. Dabei kann es jeden von uns plötzlich treffen.

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Organspende - Pflege und Recht

Spendernieren und Dialyse

Alleine in der Bundesrepublik Deutschland erkranken jährlich tausende von Patienten an Nierenversagen. Selbst Kinder sind betroffen. Die furchteinflößende Diagnose lautet häufig auf Nierenversagen. Die Konsequenz sind belastende Dialysebehandlungen gekoppelt mit der Darreichung von Hormonpräparaten.
Die Folge solcher Einschnitte für die Lebensqualität sind enorm. Die Dialsye mittels Diaylsegeräte belasten Körper und Psyche.

Organspende mit Organspendeausweis

Helfen können wir den betroffenen Menschen und jugendlichen indem wir uns bereit erklären Organe zu spenden.

Dies geschieht in der Bundesrepublik Deutschland auf der Basis des Transplantationsgesetzes. Viele Behörden, Ärzte, Apotheken, Krankenkasse halten hieruz den Organspendeausweis bereit,der kostenlos ist.

Es ist sinnvoll, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Das Alter spielt keine Rolle, es kommt nur auf den Gesundheitszustand an. Volljährige und auch Minderjährige (ab dem 14. Lebensjahr ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten) können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Es bedarf auch keiner testamentarischen Verfügung. Sie können natürlich festlegen, welche Organe und Gewebeteile gespendet werden. Wer das Organ bekommen soll, können Sie allerdings nicht festlegen.

Übrigens: Auch Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr eine Einwilligungserklärung abgeben. Eine finanzielle Entschädigung für die Organspende gibt es nicht.

Eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig. Der Empfänger erfährt nicht, von wem die Spende stammte. Die Verwendung von Organen zu wissenschaftlichen Experimenten ist gesetzlich ausgeschlossen. Der Mißbrauch wird bestraft.
Die Organentnahme findet in einem Operationssaal unter sterilen Bedingungen mit der gleichen Sorgfalt wie bei jeder anderen Operation statt. Nach der Organentnahme können Angehörige in der gewünschten Weise von dem Verstorbenen Abschied nehmen.

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