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Die Rente - Pflege und Recht

Mit Eintritt in das Rentenalter stellen sich Ihnen viele Fragen. Was Sie auf jeden Fall wissen müssen, wenn Sie in Rente gehen, erklären wir Ihnen hier.

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Die Rente - Pflege und Recht

Neue Herausforderungen meistern

Als Rentner müssen ihr Leben von Grund auf umstellen. Dabei geht es nicht nur um die Lebensgewohnheiten und den Tagesablauf, sondern auch um die zur Verfügung stehenden Finanz-Mittel. Um herauszufinden wie es um die Finanzen steht, können Sie bei den Rentenberatern oder der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft einholen, um z. B. die Höhe Ihrer Altersrente in Erfahrung zu bringen. Die näher sie an der Rente dran sind, desto präziser ist diese Auskunft. Letztendlich dürfen Rentner ab dem 65. Lebensjahr unbegrenzt dazu verdienen. Altersrentner können bis zum 65. Geburtstag ebenso die Erwerbsminderungsrentner seit Januar 2008 monatlich 400 EUR dazu verdienen. Zweimal im Jahr darf die Höchstgrenze von 400 EUR für den Nebenverdienst überschritten werden. Erlaubt sind dann bis zu 800 EUR. Bitte beachten Sie: Je höher der Nebenverdienst, desto geringer die Teilrente.

Die „Riester-Rente“ und andere Regelungen

In aller Munde ist weiterhin die " Riester-Rente ". Die „Riester-Rente“ und Altersrente wird nur bei der " bedarfsorientierten Grundsicherung" auf das Einkommen angerechnet, sonst nicht. Für alle Jahrgänge ab 1947 wird jetzt die Regelaltersrente stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer 1964 oder später geboren ist, erhält die Regelaltersrente ab dem 67. Lebensjahr. Hat ein Arbeitnehmer 45 Jahre gearbeitet, kann er auch dann noch mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn er nach 1947 geboren ist. Pflichtbeiträge, Wartezeiten oder Kindererziehungszeiten werden als Wartezeit angerechnet.

Auf Mallorca den Lebensabend verbringen

Wenn sich als Rentner nach Mallorca oder Gran Canaria ziehen wollen, sollten Sie das ihrem Rentenversicherungsträger rechtzeitig mitteilen, insbesondere die Wohnanschrift und die Bankverbindung, damit die Zahlung dort pünktlich eintrifft. Bitte informieren Sie auch Ihre Krankenversicherung, wenn sie in Spanien, auf Mallorca oder den Kanaren leben. Wenn sie allerdings im Ausland ausschließlich wohnen und eine „Riester-Rente“ beziehen, müssen Sie die staatlichen Zuschüsse zurückzahlen! Auch wenn man älter als 55 Jahre ist, empfehlen viele Anbieter den Abschluss einer „Riester-Rente“. Dies liegt daran, dass die Zinsen niedriger sind aber sich die staatlichen Zuschüsse stärker auswirken. Jeder Rentenbescheid ist nach Jahren anfechtbar, da es keine Widerspruchsfrist gibt. Allerdings wird für den Fall, dass die Rente tatsächlich höher ausfallen sollte, die erhöhte Rente nur rückwirkend für vier Jahre ausgezahlt.

Beitragspflicht für Witwen und Witwer sowie „Zwangsverrentung“ für ALG II-Empfänger

Als Witwer oder Witwe zahlen Sie übrigens Krankenkassenbeiträge auch für den verstorbenen Ehegatten. Insoweit müssen Sie aus der Witwenrente Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Ob es künftig für ALGII - Empfänger künftig eine Zwangsverrentung ab dem 60. Lebensjahr geben wird, ist stark umstrittenen und bedarf noch einer gerichtlichen Klärung. Zur Zeit beträgt das Alter jedoch 63 Jahre. Als Rentner haben sie zwar gegen die gesetzliche Rentenversicherung keinen Anspruch auf Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen. Dafür können Sie aber in besonders schwerwiegenden Fällen wie etwa Krebs einen Anspruch auf eine Nachsorgekur haben.

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