Berliner Testament - Pflege und Recht
Das Berliner Testament
Nur mit dem "Echten Berliner Testament" können sich Ehegatten oder Lebenspartner gegenseitig zu Vollerben einsetzen. Es gibt im Internet viele Muster, die den Ehegatten oder Lebenspartnern für das gemeinschaftliche Testament zur Verfügung stehen. Sinn und Zweck ist einerseits der erbrechtliche Ausschluss etwaiger Abkömmlinge oder Adoptivkinder zum Nachteil des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners vor deren Ableben. Andererseits kann der Pflichtteil nicht ausgeschlossen werden. Der Pflichtteil kannaber auf den Nachlass des zuletzt Verstorbenen beschränkt werden.
Unser Pflegetipp:
Immer anwaltlichen und gfs. steuerrechtlichen Rat einholen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Ihre persönlichen Empfehlungen sind uns wichtig
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