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Pflege und Recht - Pflege-365.de
Vorsorgevollmacht Empfehlung
Die Vorsorgevollmacht unterscheidet sich von der so genannten Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht soll zudem eine richterlich angeordnete Betreuung verhüten.
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Berliner Testament geändert
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht regelt die Besorgung von Angelegenheiten eines volljährigen Betroffenen. An wen Sie sich im Notfall wenden wird im Betreungsgesetz genau geregelt. Zuständig sind die Amtsgerichte bzw. das Vormundschaftsgericht.
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Heimgesetz
Das Heimgesetz - HeimG -. Anders als bei privaten Trägern regelt das Heimgesetz ganz genau Art und Weise der Heimunterbringung pflegebedürftiger Menschen. Sogar Verpflegung und Versorgung sind dort geregelt.
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Organspende
Der Mangel an Spendern, führt immer häufiger zu unüberbrückbaren Komplikationen für Betroffene. Dabei kann es jeden von uns plötzlich treffen.
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Patientenverfügung I
Grundzüge der Patientenverfügung. Anders als die Vorsorgevollmacht regelt die Patientenverfügung wichtige Belange unmittelbar im Stadium des bevorstehenden Todes des Patienten.
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Patientenverfügung II
Die Patientenverfügung sorgt weiterhin für Rechtsunsicherheit unter Betroffenen, Ärzten, Pflegepersonal und Politikern.
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Persönliches Budget ab 01.01.2008
Mit dem persönlichen Budget haben Leistungsempfänger einen Rechtsanspruch auf Geldzahlung und Gutscheine anstelle von Sach- und Dienstleistungen gemäß SGBIX.
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